AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1 Allgemeines und Gültigkeit

1.1  Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB ́s) gelten in der jeweils gültigen Fassung, für alle Warenlieferungen, Dienstleistungen und sonstigen Leistungen, welche von der Firma Otto M. Steinmann e.U., im Nachfolgenden kurz stone-rich genannt, erbracht werden. Davon abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich erfolgen.

1.2  Die AGB ́s sind in der jeweils gültigen Fassung auf unseren Internetseiten abrufbar bzw. werden auch gedruckt zur Verfügung gestellt.

1.3  Ergänzend zu den Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen von stone-rich gelten die vom Fachverband der Unternehmensberatung und Datenverarbeitung der Wirtschaftskammer Österreich herausgegebenen AGB ́s, in der zuletzt gültigen aktuellen Fassung.

1.4  Der Kunde verpflichtet sich, die österreichischen Gesetze auch im internationalen Datenverkehr über stone-rich einzuhalten und bemerkte Gesetzesverstöße an stone-rich zu melden.

1.5  Der Kunde verpflichtet sich, bei Verstößen gegen österreichische oder internationale Gesetze (wie z.B. dem Pornographiegesetz, dem Urheberrechtsgesetz u.ä.), stone-rich von jedem Nachteil freizuhalten, der durch vom Kunden übermittelte, verbreitete oder ausgestellte Daten und Nachrichten entsteht und stone-rich schad- und klaglos zu halten.

1.6  Als zuständiger Gerichtsstand gilt Wiener Neustadt als vereinbart. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.

2 Kommunikation zwischen stone-rich webservices und den Kunden

2.1  stone-rich ist berechtigt Stammdaten zu speichern.

2.2  Die Kommunikation zwischen Kunden und stone-rich sollte, soweit es möglich ist, per E-mail erfolgen.

2.3  Alle Rechnungen und andere kaufmännische Belege werden – nach Möglichkeit – per E-mail zugestellt. Es werden dabei die jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Rechnungslegungsgesetz bzw. elektronischem Rechnungslegungsgesetz von uns eingehalten (digitale Signatur).

2.4  Für Rechnungen, die auf Kundenwunsch in gedruckter Form und per Post zugestellt werden, kann der Mehraufwand in angemessener Höhe an den Kunden verrechnet werden (Zeit- und Materialaufwand, Postgebühren).

2.5  Alle Mitteilungen und Erklärungen – welche das Vertragsverhältnis zwischen stone-rich und Kunden betreffen – sind nur gültig, wenn sie schriftlich per Post, Fax oder E-mail erfolgen. Es sind dabei die gültigen Rechtsvorschriften zu beachten.

3 Warenlieferungen

3.1  Alle Preise für Waren gelten ab Lager Felixdorf, zuzüglich Versandkosten.

3.2  Die Lieferung von Waren erfolgt ab Lager Felixdorf auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, sofern nicht anders lautende ausdrückliche, schriftliche Vereinbarungen vorliegen.Teillieferungen sind möglich und werden gesondert verrechnet.

3.3  Transportversicherungen werden nur auf ausdrücklichen und schriftlichen Wunsch des Kunden vor Lieferung abgeschlossen. Die Kosten hiefür werden dem Auftraggeber gesondert verrechnet. Beanstandungen aus Transportschäden sind vom Auftraggeber unverzüglich (sofort) beim Transportunternehmer und stone-rich zu melden.

3.4  Preisänderungen durch Lieferanten von stone-rich bleiben vorbehalten und können an den Käufer weitergegeben werden.

3.5  Alle nicht vollständig bezahlten Waren bleiben im Eigentum von stone-rich.

4 Dienstleistungen

4.1  stone-rich ist berechtigt, die von uns zu erbringende Dienstleistung nach dem tatsächlichen Anfall und dem daraus entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen. Angefangene halbe Stunden (auch von Wegzeiten) werden als volle halbe Stunde verrechnet.

4.2  Sollten sich Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder durch innerbetrieblicher Abschlüsse oder andere, zur Leistungserstellung notwendige Kosten – wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. – verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.

4.3  stone-rich übernimmt keine Gewähr, dass von uns produzierte Software oder zugekaufte Software jederzeit einwand- und fehlerfrei funktioniert sowie mit anderen Programmen oder Hardwarezusammensetzungen zusammenarbeitet.

4.4  Die Einstellung eines oder mehrerer Teile einer Dienstleistung berechtigt den Kunden nicht zum Rücktritt vom gesamten Vertrag.

5 Leihgeräte und Kautionen

5.1  Bei Leihgeräten wird eine Kaution eingehoben. Die Kaution wird nach Vertragsende an den Auftraggeber zurückbezahlt, wenn das Leihgerät in einwandfreiem Zustand ist.

5.2  Der Rückzahlungsbetrag (Kaution) verringert sich jährlich um 25% des Ausgangswertes. Ab dem 5. Vertragsjahr beträgt die Kautionsrückzahlung € 0,-.

5.3  Defekte Geräte werden von uns kostenlos ersetzt oder repariert. Ausgenommen davon sind Schäden, welche durch unsachgemäße Behandlung und Handhabung durch den Kunden entstanden sind.

6 Internetzugänge (Funk, kabelgebundene), Standleitungen u.ä.

6.1  stone-rich behält sich das Recht vor, einzelne Internetzugänge zu sperren, wenn dies die Rechtsvorschriften erfordern.

6.2  Die bei den Tarifen angeführten Download-Geschwindigkeiten sind Maximalwerte, die nicht immer erreicht und garantiert werden können.

6.3  Die ununterbrochene Verfügbarkeit des Internetzuganges wird nicht garantiert. Eine garantierte Verfügbarkeit in einem bestimmten Ausmaß muss schriftlich vereinbart werden und ist mit höheren Kosten verbunden.

6.4  Eine Änderung des Vertrages (z.B. Leistungspaket-/Tarifänderung) verlängert die Laufzeit um weitere 24 Monate. Ausgenommen Aktionen – hier gelten die zur Aktion genannten Sonderbestimmungen.

6.5  Bei Überschreiten des Zahlungszieles bzw. Verstößen gegen die AGB ́s oder andere Vereinbarungen behält sich stone-rich das Recht vor, Internetzugänge bzw. Standleitungen u.ä. jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne vorherige Information des Kunden zu sperren bzw. die Datenrate zu reduzieren.

6.6  Die Mindestvertragsdauer für Einwahlzugänge, Webspace und E-Mail-Accounts beträgt 24 Monate, ab dem 25. Monat gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat für unsere Privatkunden, für unsere Businessleitungen 3 Monate, als vereinbart. Eine Kündigung seitens des Kunden kann ausschließlich zum Monatsende schriftlich per Brief oder E-Mail erfolgen (es gilt das Datum des Poststempels oder des E-Maileingangs). Davon abweichende Mindestvertragsdauern sind beim jeweiligen Angebot angegeben.

6.7  Die Kündigungsfrist für Standleitungszugänge beträgt 3 Monate, jeweils zum Quartalsende. Wenn die Bindungsfrist des Leitungsanbieters für die betreffende Leitung (Telekom, UTA u.a.) länger als 3 Monate ist, gilt dieser Zeitraum als vereinbart!

6.8  Bei Beendigung des Vertrages ist die zur Verfügung gestellte Hardware unverzüglich an stone-rich zu retournieren. Falls eine Kaution hinterlegt wurde, wird diese nach festgestellter mängelfreier Rückgabe – gemäß Punkt 5.2 der AGB ́s – refundiert. Kommt der Kunde seiner Verpflichtung zur Retournierung der zur Verfügung gestellten Endgeräte nicht binnen zwei Wochen nach Beendigung des Vertrages nach, so wird – sofern nichts anderes vereinbart wurde – der volle Kaufpreis in Rechnung gestellt. Hardware, welche für den Betrieb einer mobilen Daten Verbindung von stone-rich zu Verfügung gestellt wurde, ist nach Vertragsende umgehend an stone-rich zu retournieren. Die Verrechnung des mobilen Daten- Vertrages wird erst nach Einlangen der Hardware beendet.

6.9  stone-rich ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn:
* der Nutzer einen im Verhältnis zu dem mit ihm vereinbarten Datenvolumen überproportionalen Datentransfer aufweist oder Dienste übermäßig in Anspruch nimmt (fair use);
* der Nutzer wiederholt gegen die „Netiquette“ und die allgemein akzeptierten Standards der Netzbenutzung verstößt.

6.10  Störungen oder mangelhafte Qualität eines Zuganges müssen unverzüglich gemeldet werden. Zu spät gemeldete Mängel sind nicht überprüfbar und können nicht berücksichtigt werden.

6.11  stone-rich ist für jenen Aufwand zu entschädigen, der dadurch eingetreten ist, dass stone-rich bzw. ein von ihm beauftragter Dritter zu einer Störungsbehebung gerufen wurde und festgestellt wird, dass keine Störung bei der Bereitstellung der vertraglich vereinbarten Dienste vorliegt bzw. die Störung vom Kunden zu vertreten ist. Dies gilt insbesondere bei hard- bzw. softwaretechnischen Veränderungen der kundeneigenen bzw. bei von stone-rich vorkonfigurierter Hardware. Vom Kunden zu vertretende Verzögerungen bei der Durchführung der Störungsbehebung bewirken kein Freiwerden von der Pflicht des Kunden zur Bezahlung.

6.12  Eine Änderung des (Monats-)Entgeltes wird dem Kunden per E-mail oder in anderer geeigneter Weise mitgeteilt. Die Änderung gilt als akzeptiert, wenn der Kunde dieser nicht innerhalb von 30 Tagen nach Aussendung schriftlich widerspricht. Der Widerspruch gilt als Kündigung. Die Kündigungsfristen sind dabei einzuhalten.

6.13  Der Kunde verpflichtet sich, die von stone-rich zur Verfügung gestellte Infrastruktur (Leitungen, Funk) und die damit verbundenen Dienstleistungen nicht an Dritte weiterzugeben (entgeltlich oder unentgeltlich).

6.14  Der Kunde verpflichtet sich, jeden Missbrauch der von stone-rich zur Verfügung gestellten Infrastruktur (Leitungen und Funk) zu verhindern. Dazu gehört u.a. die Geheimhaltung aller Passwörter und Zugangsdaten.
Für Schäden, die durch mangelhaften Umgang mit geheimen Daten oder durch Weitergabe an Dritte entstehen, haftet der Kunde.

6.15  Vergessene Passwörter werden von stone-rich auf Verlangen – unentgeltlich – durch neue ersetzt. Jeder Verdacht einer unerlaubten Benutzung des Zuganges durch Dritte, muss stone-rich sofort und unverzüglich gemeldet werden.

7 Webhosting, Serverhousing u.ä.

7.1  stone-rich ist berechtigt, Verbindungsdaten, neben der Auswertung für Verrechnungszwecke, auch zum Schutz der eigenen Rechner und der von Dritten, zu speichern und auszuwerten. Weiters dürfen diese Daten zur Behebung technischer Mängel verwendet werden. Zu diesen Daten zählen insbesondere Source- und Destination-IPs sowie sämtliche Logfiles.

7.2  stone-rich ergreift alle technisch möglichen und zumutbaren Maßnahmen, um die bei uns gespeicherten Kundendaten zu schützen. stone-rich haftet jedoch nicht, wenn Dritte auf rechtswidrige Art und Weise diese Daten in ihre Verfügungsgewalt bringen und sie weiterverwenden. Die Geltendmachung von Schäden der Vertragspartei oder Dritter gegenüber stone-rich aus einem derartigen Zusammenhang wird einvernehmlich ausgeschlossen.

8 Preise und Bezahlung

8.1  Alle von uns genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Im Verrechnungsfall wird die gesetzliche Umsatzsteuer zu diesen Preisen hinzugerechnet. Ausgenommen sind Preisangaben, die dem Konsumentenschutzgesetz unterliegen.

8.2  Die Verrechnung erfolgt unverzüglich nach Erbringen der vom Kunden gewünschten und bestellten Leistung.

8.3  Wird gegen unsere Rechnung binnen 2 Wochen kein schriftlich begründeter Einspruch erhoben, gilt diese jedenfalls als genehmigt.

8.4  Zahlungsziel ist prompt ohne Abzüge. Rabatte müssen schriftlich – im Voraus – vereinbart werden. Ein Kassenskonto gilt nicht automatisch als vereinbart.

8.5  Wenn sich die Kreditwürdigkeit des Käufers verschlechtert, behalten wir uns das Recht vor, selbst nach teilweisem Versand der Waren bzw. Erbringung von Leistungen vom Käufer die ausreichenden Garantien zwecks guter Durchführung der ergriffenen Verpflichtungen einzufordern. Falls der Käufer stone-rich nicht zufrieden stellt, hat stone-rich das Recht, die ganze Bestellung oder einen Teil davon rückgängig zu machen. Bereits erbrachte Dienstleistungen dürfen anteilsmäßig sofort verrechnet werden.

8.6  stone-rich darf vom Vertrag zurücktreten, wenn über das Vermögen des Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wird;

8.7  Bei Zahlungsverzug ist stone-rich berechtigt, sämtliche daraus entstehenden Spesen und Kosten (Mahnspesen, Inkassogebühren etc.) sowie Verzugszinsen, die 8% über Basiszinssatz liegen, zu verrechnen. Hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.

8.8  Unbeschadet der Schadenersatzansprüche von stone-rich sind im Falle des Rücktritts vom Vertrag, bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt auch, wenn die Lieferung oder Leistung vom Käufer noch nicht übernommen wurde sowie für von stone- rich erbrachte Vorleistungen.

9 Wertsicherung der monatlichen bzw. laufenden Entgelte

9.1 Das monatliche Entgelt ist wertgesichert. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria aktuell veröffentlichte Verbraucherpreisindex bzw. der an seine Stelle tretende Index. Als Bezugsgröße für Anpassungen dienen die für die letzten 2 Jahre im Schnitt errechneten Indexzahlen. Eine Anpassung erfolgt jeweils frühestens am 1. Jänner eines jeden Jahres. Alle Veränderungsraten werden auf eine gerundete Dezimalstelle berechnet.

10 Haftung

10.1  Eine Haftung für Folgeschäden und entgangene Gewinne ist einvernehmlich ausgeschlossen. In jedem Fall beschränkt sich die Höhe allfälliger Gewährleistungs- und Schadenersatzleistungen mit der Höhe des vereinbarten Honorars bzw. Entgeltes. Für unternehmerische Schadensansprüche gegen stone-rich wird die Verjährungsfrist einvernehmlich auf drei Monate, ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers, reduziert.

10.2  Bei Beratungstätigkeiten, vor allem im Bereich Computer- und Netzwerksicherheit, wird von stone-rich nach bestem Wissen und Gewissen vorgegangen. Die von stone-rich installierten Sicherheitsmaßnahmen entsprechen einerseits den Möglichkeiten der vom Auftraggeber verwendeten Hardware und Software (incl. Betriebssystem) und andererseits den am Tag der Installation allgemein bekannten Umgehungsmöglichkeiten von derartigen Sicherheitseinrichtungen.

10.3  stone-rich haftet nicht für Inhalt, Vollständigkeit und Richtigkeit der über unsere Infrastruktur übermittelten oder abgefragten Daten und für Daten, welche über stone-rich erreichbar sind.

10.4  stone-rich übernimmt keine Gewähr, dass die angebotenen (Internet-) Dienste immer zugänglich sind.

10.5  stone-rich garantiert nicht, dass die auf Rechnern von stone-rich gespeicherte Daten immer erhalten bleiben. Jeder Kunde hat für die Sicherung seiner Daten selbst zu sorgen, außer es wurde die Datensicherung und Wiederherstellung vertraglich vereinbart. Dies gilt insbesondere für E-mails und Daten auf unseren Webservern.

10.6  Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es – trotz vorhandener Sicherungsmaßnahmen – bei der Nutzung von Internetdiensten nicht ausgeschlossen ist, dass Dritte auch unberechtigterweise Zugang zu den Daten und Programmen des Kunden erhalten und diese verändern und/oder löschen. Weiters ist nicht auszuschließen, dass die über stone-rich vom Kunden übernommenen Daten Viren enthalten und/oder mit bereits beim Kunden vorhandenen Daten und/oder Programmen nicht kompatibel sind. stone-rich haftet nicht für derartige Verluste oder Schäden. Für Verbraucher gelten die in diesem Punkt 9.6 normierten Bestimmungen nicht, sofern stone-rich vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Weiters haftet stone-rich nicht für vom Kunden abgefragte Daten aus dem Internet oder für von ihm erhaltene E-Mails (und auch nicht für enthaltene Viren) sowie für Leistungen dritter Diensteanbieter. Auch dann nicht, wenn der Kunde den Zugang zu diesen über einen Link von unserer Homepage oder über eine Information durch stone-rich erhält. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Nutzung des Internet mit Unsicherheiten verbunden ist (z.B. Viren, trojanische Pferde, Angriffe von Hackern, etc). stone-rich übernimmt dafür keine Haftung. Schäden und Aufwendungen, die dadurch entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, sofern stone-rich nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. stone-rich empfiehlt die Installation einer „Firewall“ und eines „Virenscanners“.

10.7  Es besteht keine Haftung für direkte oder indirekte, mittelbare oder unmittelbare Schäden, die sich aus dem Gebrauch, durch Fehlleistung oder Leistungsausfall der von stone-rich gelieferten Waren ergeben. Ausnahme sind die durch das Produkthaftungsgesetz abgedeckten Rechtsansprüche.

11 Datenschutz

11.1  Die Firma stone-rich webservices und Ihre Mitarbeiter unterliegen dem Kommunikationsgeheimnis des TKG und den Geheimhaltungsverpflichtungen des Datenschutzgesetzes. Dies gilt auch nach Ende des Vertragsverhältnisses. Persönliche Daten und Userdaten werden verschlüsselt gespeichert und können nicht eingesehen werden.

11.2  Persönliche Daten, welche für die Erfüllung des Vertrages benötigt werden (z.B. Name, Adresse, Geb. Datum, Bankdaten, …), werden für die Dauer des Vertragsverhältnisses bzw. der Leistungserbringunggespeichert. Nach Beendigung der Dienstleistungen werden Bank- und Geburtsdaten sowie Zahlungs- und Abrechnungsdetails sofort gelöscht. Rechnungen und Rechnungsdaten werden für die Dauer von 7 Jahren (gesetzliche Aufbewahrungspflicht) gespeichert.

11.3  Stone-rich wird alle technisch möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die gespeicherten Daten zu schützen.

11.4  Auf Grund der neuen DSGVO werden Auskünfte und Änderungen zu bestehenden Verträgen nur mehr schriftlich, nach erfolgter Identitäsprüfung erteilt.

12 Firmen- und Unternehmensdaten

Stone-rich webservices
Otto M. Steinmann e.U.
Mayrgasse 160
A-2603 Felixdorf

Firmenbuchnummer: Fn199116v
Firmenbuchgericht: Landes- als Handelsgericht Wr. Neustadt Kammerzugehörigkeit: Wirtschaftskammer Niederösterreich UID-Nr.: ATU59704966
Geschäftsführer: Otto M. Steinmann
Aufsichtsbehörden:
Rundfunk- und Telekomregulierungs-GmbH (RTR) Mariahilfer Straße 77-79
A-1060 Wien
Kammerzugehörigkeit: Wirtschaftskammer Niederösterreich